Kunstraub und illegaler Kunsthandel

Gemäss der UNESCO-Konvention von 1970 sind Kulturgüter materielle oder immaterielle Güter, die von archäologischer, geschichtlicher, literarischer, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung sind. Zu den materiellen Kulturgütern zählen bewegliche Artefakte, Bodendenkmäler und Gebäude. Immaterielle Kulturgüter umfassen Sprachen, Musik, überlieferte Traditionen und Bräuche, sowie die darstellenden Künste. Kulturgüter sind eng mit Identität und Wissen verbunden. Gehen Kulturgüter verloren oder werden zerstört, verschwinden damit auch das Wissen und ein Stück der Identität. Kulturgüter müssen daher geschützt und bewahrt werden, damit die Zukunft der Vergangenheit gesichert ist. Die grössten Bedrohungen von Kulturgütern umfassen die Zerstörung durch Naturkatastrophen und bewaffneten Konflikten, die gezielte Zerstörung durch Terrorismus, sowie Raubgrabungen und der illegale Handel mit Kulturgütern.

Raubgrabungen und illegaler Kunsthandel

In den letzten Jahrzehnten hat sich der illegale Kunsthandel zu einem lukrativen Geschäft entwickelt, der vielerorts von der organisierten Kriminalität übernommen wurde. Der illegale Handel mit Kulturgütern zählt zusammen mit dem Drogen- und Waffenhandel zur Spitze der kriminellen Handelstätigkeiten. Schätzungen der UNESCO zufolge ist der Umsatz aus dem illegalen Kunsthandel um die 5 bis 7 Mrd. Dollar jährlich. Der Kunsthandel steht im Zusammenhang mit der unrechtmässigen Plünderung von archäologischen Stätten und deren Zerstörung, mit dem Schmuggel von Artefakten, sowie mit Geldwäscherei. In den meisten Ländern sind archäologische Funde Eigentum des jeweiligen Landes und können nicht ohne offizielle Genehmigung ausgeführt werden. Archäologische Artefakte aus fremden Ländern, die auf dem Kunstmarkt zu finden sind, wurden daher in den meisten Fällen illegal ausgegraben und ausser Land gebracht. Gerade Antiquitäten aus Krisenregionen wie dem Irak, Syrien, Afghanistan oder Pakistan können praktisch nicht gutgläubig erworben werden. Angesichts der Dimension des illegalen Kulturhandels ist zu erwarten, dass auch viele Museen, Galerien, Kunsthändler, Auktionshäuser und Privatsammler immer wieder mit dem Thema des illegalen Handels konfrontiert werden und gar Teil davon sind. Auch die Schweiz kennt das Problem mit Hobbyarchäologen, die mit Metalldetektoren auf Schatzsuche gehen und dabei archäologische Stätten zerstören. Schon nur ein kleines Loch im Boden kann den Fundkontext zerstören und das Objekt wissenschaftlich wertlos machen.

Fallbeispiel 1: Raubgrabungen und Terrorismus in Syrien und Irak

Die 1954 verabschiedete Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten schützt Kulturgüter vor der Zerstörung in Kriegen und bewaffneten Konflikten. Dennoch werden in Konfliktregionen immer wieder Kulturgüter und kulturelle Stätten absichtlich zerstört. Kulturelle Stätten werden auch geplündert, um die beweglichen Artefakte illegal zu verkaufen, um die kriegerischen und terroristischen Aktivitäten zu finanzieren. Angriffe auf Kulturstätten werden auch gezielt als Kriegsinstrument eingesetzt. Ein Video, das die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) im Februar 2015 veröffentlichte, ging um die Welt. Darin war zu sehen, wie IS-Kämpfer im Museum von Mossul Statuen dem Erdboden gleichmachten. Wenig später sprengten sie die archäologischen Stätten Nimrud, Hatra (Irak) und Palmyra (Syrien), alles wichtige antike Fundstellen. Damit wurde ein bedeutendes und reiches kulturelles Erbe aus Tausenden Jahren Geschichte unwiderruflich zerstört. Die Zerstörung und Plünderung des kulturellen Erbes durch den IS folgt zweier Motive. Einerseits war es eine ideologisch motivierte Zerstörung vorislamischer Kulturen. Andererseits zieht der IS Profit aus dem Verkauf der mobilen Kleinkunst. Durch Auktionen gelangte eine grosse Menge an illegal ausgegrabenen Objekten in den internationalen Kunstmarkt, teils auch in die Schweiz. Seit dem 17. Dezember 2014 ist in der Schweiz die Ein-, Aus- und Durchfuhr, sowie der Verkauf, Vertrieb, die Vermittlung und der Erwerb von syrischen Kulturgütern verboten, sollte der Verdacht bestehen, dass diese gestohlen oder rechtswidrig aus Syrien entfernt wurden.

Fallbeispiel 2: Die Himmelsscheibe von Nebra

Abb. 1: Die Himmelsscheibe von Nebra (Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0)

Die Himmelsscheibe von Nebra ist eine Bronzeplatte, auf denen mit Goldapplikationen eine Darstellung vom Himmel mit Sonne, Mond und Sternen angebracht ist. Die Scheibe datiert in die frühe Bronzezeit (2100-1700 v.Chr.). Am 4. Juli 1999 entdeckten Henry Westphal und Mario Renner die Scheibe auf dem Mittelberg nahe der Stadt Nebra (D). Die beiden waren illegal mit einem Metalldetektor unterwegs. Neben der Scheibe fanden sie noch zwei Bronzeschwerter, zwei Beilklingen, eine Meissel und Fragmente von Armreifen. Der gesamte Schatz verkauften Westphal und Renner für 31’000 DM einem Händler aus Köln. Geplant war auch ein Verkauf nach Berlin und München, doch es sprach sich herum, dass die Funde rechtmässig dem Bundesland Sachsen-Anhalt gehören. Dort gilt ein Schatzregal, nach dem Bodenfunde Eigentum des Bundeslandes sind. Somit wurde klar, dass die Gegenstände nicht im seriösen Kunsthandel verkauft werden können und sie landeten auf dem Schwarzmarkt. Bis 2001 wechselten sie mehrmals den Besitzer. 2001 nahm das Kultur- und Innenministerium und das Landesamt für Archäologie von Sachsen-Anhalt Kontakt mit den letzten Besitzern, einem Hehlerpaar, auf. Der Landesarchäologe Harald Meller tarnte sich als interessierten Käufer und traf sich mit den Hehlern in Basel. Dort wurde die Himmelsscheibe von der Schweizer Polizei sichergestellt. Die Hehler wurden verhaften, ebenso die beiden Raubgräber.

Akteure im illegalen Kunsthandel

Der illegale Kunsthandel ist eine Kette, an der viele Menschen beteiligt sind. Es braucht Menschen, die die Artefakte ausgraben, und solche, die sie ausser Lande und über diverse Grenzen schmuggeln. Weiter braucht es Mittelmänner und Händler, die die Artefakte weiterverkaufen, bis sie schliesslich zu dem endgültigen Käufer gelangen.

Grabräuber: An unterster Stelle im gesamten Kunsthandel stehen die Grabräuber, die illegal Ausgrabungen durchführen und archäologische Stätten plündern. Besonders in armen und von Konflikten geprägten Ländern sind archäologische Stätten oftmals Opfer von systematischen Plünderungen. Gerade für sozial benachteiligte Menschen bildet die Grabräuberei eine Lebensgrundlage, um Geld zu verdienen. Die meisten dieser Menschen hegen dabei keine Absicht, das kulturelle Erbe zu zerstören, für sie ist dies lediglich eine Möglichkeit Geld zu verdienen. Von allen Akteuren im illegalen Kunsthandel bekommen die Grabräuber den kleinsten Anteil vom gesamten Profit.

Schmuggler: Artefakte werden selten im Herkunftsland an die endgültigen Abnehmer verkauft, sondern sind für den internationalen Markt gedacht. Schmuggler übernehmen den Transport der Artefakte, bringen sie ausser Lande und schmuggeln sie über diverse Grenzen. Die Einfuhrbestimmungen von Antiquitäten sind unter den Ländern sehr unterschiedlich, was die Schmuggler ausnutzen können. Oftmals werden Antiken über nicht kontrollierte Grenzen gebracht oder werden in Schiffen und Lastwagen versteckt. Auch bedienen sie sich gefälschter Dokumente, um die Artefakte als «legal» zu deklarieren. Oder sie tarnen Originale als Repliken, wie man sie massenhaft in Souvenirläden kaufen kann. In einigen Fällen werden Antiken nicht direkt vom Ausgrabungsort zum Verkaufsort transportiert, sondern an verschiedenen Stellen zwischengelagert, meistens in Ländern, deren Ein- und Ausfuhrbestimmungen nicht so streng sind. Auch die Schweiz galt und gilt zum Teil noch heute als Drehscheibe im illegalen Kunsthandel. Antiken werden in Zollfreilagern zwischengelagert und von dort aus versendet. Heute sind die Gesetzte diesbezüglich strikter und die Zollbehörde führt strengere Kontrollen durch.

Händler: Zum Kunsthandel gilt in der Schweiz folgender Grundsatz: «Ein Kulturgut darf nur dann übertragen werden, wenn davon auszugehen ist, dass es nicht gestohlen worden ist, nicht gegen den Willen der Eigentümerin oder des Eigentümers abhandengekommen ist, nicht rechtswidrig ausgegraben oder illegal in die Schweiz eingeführt worden ist.» (KGTG, Art. 16 Abs. 1). Zu den Kunsthändlern gehören Galerien und Auktionshäuser, zu den grössten und bedeutendsten die Londoner Auktionshäuser Sotheby’s und Christie’s gehören. Auch in der Schweiz gibt es eine Reihe von Auktionshäusern, die auf den Verkauf von Antiken spezialisiert sind. Oftmals werden Provenienzen nicht genau aufgeführt, sondern mit ungenauen Bezeichnungen wie «Privatsammlung» oder «Privatbesitz» angegeben. Eine unkomplizierte Provenienz erleichtert den Verkauf und der Käufer wiegt sich im Glauben, das Objekt gutgläubig erworben zu haben. Mit Antiken werden in Auktionshäusern jährlich Millionenumsätze gemacht. Neben Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und der USA gehört die Schweiz zu den grössten Kunsthandelsplätzen weltweit.

Sammler: Der Antiquitätenhandel wird in erster Linie durch die Sammler aufrechterhalten, denn wo eine Nachfrage besteht, gibt es einen Markt. Antiquitäten und Kunst sprechen vornehmlich eine reiche, kulturell erfahrene und gebildete Kundschaft an, die bereit ist, sehr grosse Summen zu zahlen. Werden Antiken von Privatpersonen verkauft, verschwinden sie und sind für die Öffentlichkeit oftmals nicht mehr zugänglich. Sammer kaufen die Antiken aus historischem Interesse oder als Investition. Antiken behalten ihren Wert meistens, die Preise schwanken über eine lange Zeit hinweg nur schwach. Antiken eignen sich daher auch gut zum Geldwaschen.

Können Antiken legal werden?

Antiken werden in Auktionshäusern wie Sotheby’s, Christie’s oder an Auktionen im Netz zum Verkauf angeboten. Doch sind diese Stücke legal? Woher weiss man, dass diese nicht aus illegalen Raubgrabungen stammen? Hier ist die Provenienz entscheidend. In Auktionskatalogen stehen meisten knappe Angaben zur Provenienz, viele stammen angeblich aus Privatsammlungen. Solche Angaben geben jedoch noch keine Auskunft zur Legalität der Antiken. «Gute» oder «legale» Provenienz erlangen Händler durch verschiedene Methoden. Eine Methode ist der Erwerb von Antiken aus Sammlungen von Adeligen oder ehemaligen Kolonialbeamten, die Antiken im 19. Jh. und 18. Jh. aus den verschiedenen Ursprungsländern mitgenommen haben und bereits lange Zeit im Familienbesitz waren. Eine andere Methode, Antiken reinzuwaschen, ist der Ringverkauf. Gekaufte Stücke werden dabei eine Zeit lang behalten und dann mit der Provenienzangabe «Privatsammlung» oder so ähnlich weiterverkauft. Für das Auktionshaus ist es dann praktisch unmöglich, die genau Provenienz zu prüfen. Daraufhin kauft man es zurück und erhält zusammen mit dem Stück ein Echtheitszertifikat des Auktionshauses und einem scheinbar legalen Hintergrund, mit dem man es wieder weiterverkaufen kann. Eine weitere Methode, Provenienzen legal erscheinen zu lassen, ist das Fälschen von Papieren.

Die Rolle der Museen

In vielen europäischen Museen wie dem British Museum, Louvre oder den Staatlichen Museen zu Berlin spielen Kulturgüter, die im 18. und 19. Jh. gesammelt wurden, eine wichtige Rolle. Diese wurden von Kolonialherren, Reisenden, Abenteurern und «Schatzsuchern» als Mitbringsel aus diversen Ländern, insbesondere Griechenland, Ägypten und dem Nahen Osten mitgenommen und nach Europa gebracht. Die Antiken schmückten die eigene Sammlung oder wurden an Museen weiterverkauft, wo sie zum grossen Teil noch heute ausgestellt sind. Auch US-amerikanische Museen wie das Metropolitan Museum of Art in New York, das Getty-Museum, das Cleveland Museum of Art und viele andere Institutionen, besitzen Antiken aus ungeklärter Herkunft oder gar aus Raubgrabungen. Die Fragen um den rechtmässigen Besitz dieser Stücke und ob sie an die jeweiligen Länder restituiert werden sollen, sind komplex und auch von Juristen nicht einfach zu beantworten. Heute achten Museen verstärkt auf Provenienz und Herkunft der Exponate. Wo Verdacht besteht, dass ein Stück als dem illegalen Handel stammt, wird genau geforscht und eine mögliche Rückgabe an das Herkunftsland in Erwägung gezogen.

Fallbeispiele 3: Die Parthenon-Skulpturen

Abb. 2: Teil der Parthenon-Skulpturen im British Museum (Wikimedia Commons, Public Domain)

Der Raub des Bauschmucks vom Parthenontempel in Athen gilt als Paradebeispiel für den Raub von Antiken während des 19. Jh. und einer jahrzehntelangen Diskussion um Restitution und wer die rechtmässigen Besitzer der Skulpturen sind. Die Parthenon-Skulpturen schmückten die Giebel des Tempels und zeigen verschiedenen Götter- und Mythologieszenen. Sie stammen aus der Zeit um 438 v.Chr. und wurden vom bekannten Bildhauer Phidias erschaffen. Von 1801 bis 1812 wurden die Skulpturen vom Briten Lord Elgin abmontiert und nach London gebracht. 1816 wurden die Skulpturen vom British Museum für 35’000 Pfund gekauft, wo sie bis heute ausgestellt sind. Seit Jahrzehnten versucht Griechenland, die Rückgabe der Skulpturen zu erreichen, bisher ohne Erfolg und ohne befriedigenden Kompromiss auf beiden Seiten. Die Briten argumentieren, dass Lord Elgin die Skulpturen legal nach Grossbritannien brachte. Zu dieser Zeit war Griechenland Teil des Osmanischen Reiches und Elgin hatte die Erlaubnis der Behörde, die Skulpturen mitzunehmen. Auch kommen verschiedene andere Argumente ins Spiel, wie dass die Skulpturen in London einem grösseren Publikum zugänglich sind und in London besser und sicherer aufgehoben sind. Befürworter einer Rückgabe der Statuen an Griechenland argumentieren jedoch, dass Lord Elgin nie die ausdrückliche Erlaubnis hatte, die Skulpturen abzumontieren. Er hatte die Erlaubnis, auf der Akropolis Grabungen durchzuführen, jedoch nicht die Funde im grossen Stil abzutransportieren. Auch argumentieren Befürworter, dass die Parthenon-Skulpturen im Kontext des Parthenons und der Akropolis betrachtet werden sollen.  Dies ist natürlich nur in Athen möglich, wo der Parthenontempel steht. Ausserdem sind sie Parthenon-Skulpturen Teil des griechischen Kulturerbes und zusammen mit dem Parthenon eng mit der Geschichte Athens verbunden. Die Diskussion um die Restitution der Parthenon-Skulpturen ist bis heute nicht abgeschlossen, mit vielen Pro- und Kontra-Argumenten auf beiden Seiten. In diesem Zusammenhang stellt sich allgemein die Frage, wer die wahren Besitzer der materiellen Kultur eines Landes sind und wer Anspruch darauf erheben kann. Diese Problematik um Restitution betrifft nicht nur die Parthenon-Skulpturen, sondern viele bedeutsame Funde, die im 18. und 19. Jh. von den Kolonialmächten aus aller Welt nach Europa verfrachtet wurden und in den grossen Museen Europas ausgestellt sind.

Fallbeispiel 4: Der Euphronios-Krater (Sarpedon-Krater)

Abb. 3: Der Euphronios-Krater (Wikimedia Commons, Public Domain)

Der sogenannte Euphronios-Krater ist ein Gefäss, das um 500 v.Chr. in Athen hergestellt und nach Etrurien, Italien, exportiert wurde. Lange Zeit war das Gefäss im Metropolitan Museum of Art in New York ausgestellt. Es wurde 1972 vom damaligen Museumsdirektor Thomas Hoving, dem Kurator Dietrich von Bothmer und einem Ankaufskomitee für über eine Million US-Dollar erworben. Später stellte sich heraus, dass der Krater aus dem etruskischen Gräberfeld von Cerveteri stammt und 1971 in illegalen Aufgrabungen geborgen wurde. Der Krater wurde vom Kunsthändler Giacomo Medici für 88’000 US-Dollar den Raubgräbern abgekauft und illegal in die Schweiz geschafft. Es kam zu dieser Zeit oft vor, dass der Antikenschmuggel in Italien über die Schweiz abgewickelt wurde. Medici selbst stand bereits länger im Verdacht, grosse Lager in der Schweiz zu besitzen, in denen er illegal ausgeführte Antiken lagerte, die er dann über Galerien und das Londoner Auktionshaus Sotheby’s in den Antikenhandel brachte. In der Schweiz verkaufte er den Krater für 350’000 US-Dollar dem amerikanischen Kunsthändler Robert E. Hecht. Nachdem der Krater in Zürich restauriert wurde, bot ihn Hecht verschiedenen amerikanischen Museen zum Verkauf an. 1972 erwarb ihn das Metropolitan Museum of Art. Die Herkunft des Gefässes interessierte zu diesem Zeitpunkt niemand, der Krater wurde mit gefälschten Papieren verkauft, mit den Angaben, dass Hecht das Gefäss dem libanesischen Sammler Dikran Sarrafian abkaufte. 1973 wurden die ersten Artikel in der New York Times publiziert, die die scheinbar libanesische Herkunft des Gefässes hinterfragten. Der Verdacht, dass der Krater von illegalen Raubgrabungen stammt, kam auf. Stichhaltige Beweise wurden jedoch keine gefunden, bis in den 1990er und 2000er Jahre Fotos bei einer Polizei-Razzia in Medicis Lagerhalle in Genf zutage kamen, die die beiden Kunsthändler Medici und Hecht mit dem Euphronios-Krater zeigen. 2001 durchsuchte die Polizei Hechts Wohnung in Paris und fanden Aufzeichnung zur wahren Herkunft und dem Handel des Kraters. Nun war die Herkunft des Euphronios-Kraters endgültig geklärt. Trotz der bekannten Herkunft sprachen sich die Verantwortlichen des MET jahrelang gegen eine Restitution aus, bis der Krater 2006 schliesslich an Italien zurückgegeben wurde. Heute ist der Krater in der Villa Giulia in Rom ausgestellt.

Wer bekämpft den illegalen Kunsthandel?

Die Carabinieri (Italien): Im Jahr 1969 wurde das Comando Carabinieri per la Tutela del Patrimonio Culturale als erste Spezialeinheit weltweit gegründet, die sich mit Kunst und Archäologie auseinandersetzt. Die Spezialeinheit beschäftigt sich mit Raubgrabungen, Antikenhandeln und Kunstfälschungen von alter und zeitgenössischer Kunst.

INTERPOL: 1995 stellte INTERPOL (International Police Organization) eine Datenbank für gestohlene Kunstwerke auf. Dadurch können weltweit Informationen zu gestohlenen Kunstwerken gesammelt und geteilt werden. Die INTERPOL beschäftigt sich mit aller Art von Kunst, von Antiquitäten bis zeitgenössische Werke.

ICOM: Der Verband ICOM (International Council of Museums) veröffentlichte Rote Listen für gefährdete Kulturgüter. Solche Listen existieren für Ägypten, Syrien, Irak, Afghanistan, China, Kambodscha, die Dominikanischen Republik, Haiti, Peru, Kolumbien, Mexiko, Zentralamerika, Lateinamerika und ganz Afrika. Auf der Liste sind Beschreibungen von typischen kulturellen Objekten enthalten und dienen vor allem als Hilfe für die Polizei und Zollbeamte zur Identifizierung von illegal gehandelten Objekten.

Begriffe

Provenienz: Herkunft eins Kunstwerks / Artefaktes
Restitution: Rückgabe geraubter oder illegal erworbener Kulturgüter an die rechtmässigen Besitzer.
Zollfreilager: In Zollfreilagern können Waren unverzollt und unversteuert zwischengelagert werden (mehr Infos unter: https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-firmen/waren-anmelden/einfuhr-in-die-schweiz/zollfreilager.html)
Literatur

Becker, P.-R. Raubgräber – Grabräuber (Mainz 2013)
Brodie, N. – Doole, J. – Renfrew, C. (Hrsg.), Trade in illicit antiquities. The destruction of the world’s archaeological heritage (Cambridge 2001)
Brodie, N. – Walker Tubb, K., Illicit Antiquities. The theft of culture and the extinction of archaeology (London 2002)
Cuno, J., Who owns antiquity? Museums and the battle over our ancient heritage (Princeton 2008)
Heilmeyer, W.-D. – Eule, C. (Hrsg.), Illegale Archäologie (Berlin 2004)
Meller, H., Die Himmelsscheibe von Nebra – ein frühbronzezeitlicher Fund von außergewöhnlicher Bedeutung. In: Archäologie in Sachsen-Anhalt N.F. 1. 2002, 7–20.
Merryman, J. H., Thinking about the Elgin Marbles. Michigan Law Review 83, 8, 1985, 1880-1923.
Wessel, G. Das schmutzige Geschäft mit der Antike. Der globale Handel mit illegalen Kulturgütern (Berlin 2015)
UNESCO: https://www.unesco.de/kultur-und-natur/kulturgutschutz
Bundesamt für Kultur: https://www.bak.admin.ch/bak/de/home.html
ICOM: https://icom.museum/en/
ICOM Rote Listen: https://icom.museum/en/resources/red-lists/
Trafficking Culture. Researching the global traffic in looted cultural objects (Maastrich University, Oxford University, University of Victoria at Wellington, University of Glasgow): https://traffickingculture.org/
Ausführliche Geschichte des Euphronios-Krater auf Trafficking Culture: https://traffickingculture.org/encyclopedia/case-studies/euphronios-sarpedon-krater/
The Association for Research into Crimes against Art (ARCA): https://www.artcrimeresearch.org/
Interpol: https://www.interpol.int/Crimes/Cultural-heritage-crime
Carabinieri: http://www.carabinieri.it/cittadino/tutela/patrimonio-culturale/introduzione

Letzte Änderung: 16.11.2020

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